Als Reaktion auf die außergewöhnlichen Umstände ausgelöst durch die weltweite Verbreitung des Covid-19 Virus hat das ZNU als Standardgeber Ausnahmeregelungen für ZNU-Standard Audits im Jahr 2020 veröffentlicht. Diese konzentrieren sich auf die Durchführung von Remote-Audits, welche im Rahmen der aktuellen Reisebeschränkungen und Gesundheitsrisiken bei Vor-Ort Audits anwendbar sind.
Die Ausnahmeregelungen für ZNU-Audits können Sie hier herunter laden.